Mieter haften für Wasserschaden
Eigener Reparaturversuch kann kosten
Wird bei einer Abflussverstopfung durch den Mieter einer Mietwohnung ein Reparaturversuch unternommen, so ist dieser für den entstandenen Schaden beim Reparaturversuch ersatzpflichtig.
Bei mehreren Mietern einer Wohnung können diese laut Entscheidung des Amtsgericht Gießen als Gesamtschulder haftbar gemacht .
Unser Tipp: Holen Sie sich professionelle Hilfe und klären Sie es mit uns im Büro im Vorfeld der Beauftragung einer Fachfirma ab!
Veröffentlicht unter Recht, Wohnen
Verschlagwortet mit Abflussverstopfung, mieter, mietwohnung, Wasserschaden
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