Rechtstipp: WEG-Verwalter kann laut BGH Anwalt beauftragen

Ein WEG-Verwalter kann die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund der gesetzlichen Vertretungsmacht im Außenverhältnis umfassend vertreten und auch einen Rechtsanwalt beauftragen. (BGH, Urteil v. 5.7.2013, V ZR 241/12)

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