Vermieter darf Interessenten einer Mietwohnung nach Kündigung fragen

Vermieter darf nach Mietverhältnis fragen

Laut Beschluss des Amtsgericht Kaufbeuren vom 07.03.2013 (AZ. 6 C 272/13) darf ein Vermieter den Interessenten einer Wohnung danach fragen, ob das derzeitige Mietverhältnis gekündigt worden ist. Macht der Interessent hier keine wahrheitsgemäßen Angaben, so kann der Mietvertrag durch den Vermieter angefochten beziehungsweise gekündigt werden.

Begründung u..a.: Der Vermieter hat ein gewichtiges Interesse dieses zu erfahren.

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