Gerichtsurteil bei Schimmelbildung
Die Mieter einer Wohnung können aufgrund von Schimmelbildung nicht ohne weiteres den Mietvertrag fristlos kündigen. Der vereinbarte Mietzins muss weiter gezahlt werden. So das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Aber unsere Mieter sind davon eh nicht betroffen!
Veröffentlicht unter Recht, Wohnen
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