Streitigkeiten unter Mietern – Was der Nachbar darf und was nicht
Eine Zusammenfassung für Sie!
Streitigkeiten unter Mietern nehmen in Deutschland stetig zu. Wir haben in einer kurzen Zusammenstellung aufgelistet was man als Mieter dulden muss und wann eine Beschwerde Sinn machen kann.
Musik
Grundsätzlich gilt die Nachruhe von 22:00-6:00 Uhr. In dieser Zeit darf Musik, Fernsehen oder Partymusik nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. Das Spielen von Musikinstrumenten kann im Mietvertrag nicht verboten werden. Hier empfehlen wir unseren Mietern Ruhe- bzw Übungszeiten mit den Nachbarn abzustimmen.
Kinderlärm
Kinderlärm ist immer zu dulden. Lediglich außergewöhnliche Aktivitäten, wie Fußballspielen oder Rollschuhfahren in der Wohnung oder im Hausflur können beanstandet werden
Haushaltsgeräte
Haushaltsgeräte dürfen immer benutzt werden. Auch das Waschen von Wäsche innerhalb der Nachtruhe ist in Ausnahmefällen zulässig.
Baden und Duschen
Baden und Duschen ist immer erlaubt. Auch nach 22 Uhr darf die Badewanne oder die Dusche uneingeschränkt genutzt werden.
Haustiere
Haustiere dürfen in Mietwohnungen nur so gehalten werden, dass Sie „die Nachbarn nicht unzumutbar durch Gebell, Pfeifen oder andere Geräusche stören“. Bei einem Streit können Gerichte definierte Zeiten vorgeben, in denen Geräusche der Haustiere erlaubt sind.
Nutzung des gemeinschaftlichen Treppenhauses
Kinderwagen dürfen im Eingangsbereich abgestellt werden, solange es nicht zu unzumutbaren Belästigungen der Nachbarn kommt oder ein Fahrstuhl vorhanden ist.
Fahrräder können im Fahrradkeller, im eigenen Keller oder auch in der Wohnung abgestellt werden. Ein Unterbringen im Hausflur ist aber nicht gestattet.
Das Putzen der Treppen obliegt den Mietern. Diese müssen sich untereinander über einen Putzplan verständigen und Diesen auch durchsetzen. Sollte dies nicht möglich sein, wird vom Vermieter eine Firma beauftragt. Die Kosten werden auf alle Mieter umgelegt.
Drogenhandel im Hausflur ist nicht gestattet und führt auch ohne vorherige Androhung, zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
Lärm im Freien
Gerade im Sommer sind Grillpartys sehr beliebt. Allerdings sollte man sich auch hier an die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe halten.
Grillen auf dem Balkon
Im Mietvertrag oder in der Hausordnung ist klar geregelt ob das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist.
Weitere Informationen hat Focus online in einem detaillierten Bericht zusammengetragen.