Streit über Kündigung kann für den Mieter teuer werden
Neues Urteil vom BGH
Der Bundesgerichtshof hat in einem kürzlich in Kraft getretenen Urteil entschieden, dass der Streit um eine Kündigung für den Mieter teuer werden kann.
Wird dem Mieter eine Kündigungsfrist gesetzt und dieser lässt sie verstreichen, so kann der Vermieter ab dem ersten Tag der Überschreitung die ortsübliche Miete annehmen. Diese kann im Zweifel deutlich über der Bestandsmiete liegen, da der Maßstab der Neuvermietung angesetzt werden kann. Der Mieter muss also mit einer deutlichen Nachzahlung rechnen.
Wohnungen werden normalerweise mit einer Frist von drei Monaten gekündigt, so dass der Mieter genug Zeit hat eine neue Bleibe zu suchen. Sollte sich bei Ihnen, als unser Mieter das Problem abzeichnen, dass Sie in der gesetzten Frist keine neue WOhnung finden, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung. In den meisten Fällen kann eine Lösung gefunden werden.
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