Ist eine Email ein Beweis für eine erfolgte Zustellung?

In der heutigen Zeit werden die meisten Angelegenheiten per E-Mail erledigt. Mittlerweile werden auch Rechtsgeschäfte online durchgeführt.

Ist eine Email ein Beweis für eine erfolgte Zustellung wichtiger Dokumente?

Die meisten Gerichte erkennen das Absenden einer Email nicht als sichere Zustellung von Dokumenten an. Der Absender muss in diesem Fall beweisen, dass der Empfänger die Email bekommen hat. Dies gestaltet sich schwierig, da die Email im Spam-Ordner landen, oder verloren gehen kann.

Wann gilt eine Email als zugestellt?

Eine Email gilt als zugestellt, wenn sie in der Mailbox des Providers gespeichert und abrufbar ist. Auch eine Lesebestätigung kann den Beweis der Zustellung unterstützen. Antwortet der Empfänger auf die E-Mail, ist die Zustellung bewiesen. Hier empfiehlt es sich, die gesendete Mail auch in der Antwortmail sichtbar zu lassen.

Grundsätzlich gilt jedoch: Wenn Sie Schwierigkeiten befürchten, sollten Sie sich nicht auf den E-Mailverkehr verlassen und lieber den Postweg wählen.

Den gesamten Artikel zu diesem Thema können Sie hier nachlesen

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