Heimarbeit von Mietwohnung aus ist bedenklich
Heimarbeit mit dem Vermieter absprechen
Es ist bedenklich, wenn aus einer Mietwohnung heraus eine berufliche Tätigkeit ausgeführt wird, so schließen die meisten Mietverträge eine berufliche Tätigkeit aus.
Wenn jedoch trotzdem entgegen der Mietvereinbarung eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, so stellt dieses einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar. Es geschieht entgegen dem vereinbarten Nutzungszweck.
Der Vermieter ist ggf. Unterlassungsansprüchen ausgesetzt. Hat der Vermieter nicht der beruflichen Nutzung zugestimmt, so kann er den Mietvertrag kündigen.
Tipp: Daher ist es vor Unterschrift des Mietvertrages ratsam, mit dem Vermieter über eine solche berufliche Tätigkeit aus der Wohnung heraus zu sprechen und diese sich genehmigen zu lassen.