Können Mieter den Notdienst beauftragen und Mängel beseitigen lassen?
Oft kommt es gerade am Abend oder an Wochenenden zu einer Verstopfung des Abflusses. Viele Mieter fragen sich wie sie sich hier richtig verhalten können.
Können Mieter den Notdienst beauftragen und Mängel beseitigen lassen?
Der Notdienst kann vom Mieter nur in besonders dringenden Fällen beauftragt werden. Sollte es sich nicht um einen Notfall handeln, kann es sein, dass man auf den Kosten sitzen bleibt. Es sollte also genau abgewägt werden ob der Mangel sofort behoben werden muss, oder ob bis zum nächsten Werktag gewartet werden kann.
Grundsätzlich hat der Mieter erst den Vermieter zur Beseitigung des Mangels aufzufordern.
In welchen Fällen ist das Beauftragen eines Notdienstes rechtens und in welchen Fällen sollten Sie lieber zuerst mit dem Vermieter sprechen?
Warmwasserversorgung
Das Ausfallen der Warmwasserversorgung berechtigt Sie nicht zur Benachrichtigung des Notdienstes.
Heizung ist ausgefallen
Auch hier ist Vorsicht geboten. Die meisten Gerichtsurteile entscheiden, dass es dem Mieter zuzumuten ist sich mit Radiatoren auszuhelfen
Verstopfung der Abflüsse, Rohre und Leitungen
Wenn durch eine Verstopfung Wasser austritt und die Gefahr von Überschwemmung und Durchfeuchtung der Wohnung und der Nachbarwohnungen besteht, kann der Notdienst gerufen werden.
Türschloss lässt sich nicht öffnen
Hier kann der Notdienst nur dann gerufen werden, wenn Sie keine andere Möglichkeit haben in die Wohnung zu gelangen.
Gefahr in Verzug
Bei Gefahr, z.B. bei einem Wasserrohrbruch, kann der Notdienst gerufen werden.
Sollten Sie als Mieter Probleme mit oben genannten Punkten haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Unser hauseigener Reparaturservice und unser Notdienst unterstützen Sie in allen Situationen. Bitte schauen Sie auf unsere Website www.rutjes.de für alle Kontaktinformationen.
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