Neuer Vermieter – Was ändert sich jetzt?
Wir beantworten die Fragen
Wenn Mehrfamilienhäuser verkauft werden, stehen viele Mieter vor der Frage was sich nun ändert. Wir haben in diesem Artikel die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
Der Mietvertrag muss nicht neu abgeschlossen werden. Ihr bisheriger Mietvertrag bleibt unverändert bestehen. Auch eine Mieterhöhung müssen Sie nicht fürchten.
Die Kaution geht Ihnen nicht verloren. Die Kautionskonten bei der Bank werden lediglich auf den neuen Eigentümer umgeschrieben
Ihr neuer Vermieter hat das Recht die Wohnung zu besichtigen, um etwaige Mängel aufzunehmen. Geldforderungen, die Sie gegenüber dem vorherigen Vermieter hatten, können Sie nun beim neuen Vermieter geltend machen.
Nebenkostenabrechnungen können doppelt kommen
Die Nebenkostenabrechnung für alle laufenden Kosten übernimmt der neue Vermieter. Der alte Vermieter ist jedoch für die Nebenkosten bis zum Übergangsdatum verantwortlich. Sollte der Wechsel des Vermieters also nicht am 1. eines Jahres, sondern im laufenden Jahr stattfinden, kann es sein, dass sie von beiden Vermietern eine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Haben Sie auf Grund eines Mangels die Miete einbehalten, so müssen Sie dem neuen Vermieter nun den gesamten Mietbetrag zahlen. Der neue Vermieter muss zur Beseitigung des Mangels aufgefordert werden. Behebt er diesen nicht, so können Sie die Miete wieder kürzen.
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