Schimmel in der Wohnung? – Mieter müssen trotzdem für Ihre Wohnung zahlen

Trotz Schimmelbefalls in der Mietwohnung müssen Mieter für Ihre Wohnung zahlen. Dies wird ein einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes festgelegt. Die Miete kann zwar gemindert werden, dies darf jedoch nicht unbefristet geschehen. Nähere Informationen werden in der Welt erläutert.

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