Nachbar lärmt, beleidigt und wirft Abfall auf die Terrasse?
Was muss man sich von seinen Nachbarn bieten lassen?
In einem konkreten Fall warf eine Mieterin Essensreste auf die Terrasse Ihrer Nachbarn, beleidigte Ihre Nachbarn im Hausflur und verursachte nachts Lärm durch Ziehen von Rollkoffern. Der Vermieter kündigte Ihr daraufhin fristlos.
Doch wann darf der Vermieter kündigen?
Eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So muss ein wichtiger Grund vorliegen und der Hausfrieden nachhaltig gestört werden.
Für die von § 569 Abs. 2 BGB vorausgesetzte Nachhaltigkeit der Störung genügen regelmäßig weder einmalige noch vereinzelte Vorfälle, wohl aber wiederholt auftretende Beeinträchtigungen (Schmidt-Futterer, Blank, aaO Rz. 22; LG München, NJW-RR 2013, 14). Diese müssen zudem eine schwerwiegende Verletzung des gegenseitigen Rücksichtnahmegebotes darstellen (BGH, NJW 2015, 1239)
In den oben beschriebenen Fall stimmte das Gericht der außerordentlichen Kündigung des Vermieters zu, weil die besagte Nachbarin schon vorher Müll und Essensreste auf die Terrasse der Nachbarn geworfen hatte.
Wie gehe ich als Mieter gegen Störenfreide vor?
Wir als Vermieter können das Mietverhältnis nur außerordentlich kündigen, wenn wir den Grund und die Nachhaltigkeit der Störung nachweisen können. Die Mieter müssen also eine Beweiskette aufbauen und nachweisen wann genau und wie oft sich welche Störung ereignet hat. Wir empfehlen dazu eine Tabelle zu führen und genau aufzuschreiben wer gestört hat, was die Störung genau war und, zu welcher Uhrzeit sie stattgefunden hat und wer Zeuge war. Wird uns eine solche Liste zur Verfügung gestellt, sind wir in der Lage einzugreifen und das Mietverhältnis aufzulösen.
Trotzdem hoffen wir immer darauf, dass eine gütliche Lösung untereinander gefunden wird. Gerne können Sie uns bei Problemen ansprechen und einen Schiedstermin vereinbaren.
Weitere Details zu dem angesprochenen Fall können hier nachgelesen werden